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Tätigkeitsprofil

Seit Mai 1970 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 1997 als Fachanwalt für Familienrecht mit entsprechendem Arbeitsschwerpunkt. Interessensgebiete sind zudem

-       Mietrecht, insbesondere bei Wohnräumen

-     und Erbrecht, dabei vor allem die Gestaltung der Nachfolge durch Testament,  gemeinschaftliches Testament der Eheleute oder Erbvertrag.

Im Übrigen arbeite ich seit 1967 an der Universität in Frankfurt am Main, an der ich von 1970 bis 1981 fest beschäftigt war.

Kursangebote: Familien- und Erbrecht, aber auch Zivilprozessrecht.

      -     Mitglied im Fachausschuss des DAV „Familien- und Erbrecht“ bin ich seit 2002

-     Besonderes Interesse habe ich für internationales und ausländisches  Familienrecht

-     In der Zeitschrift „Familienrechtsberater“ bespreche ich regelmäßig Urteile deutscher Gerichte aus diesem Bereich

-     Bei „Familie und Recht“ gehöre ich dem Beirat an

-     Das im Verlag Wolters – Kluwer erschienene Werk „Internationales Familienrecht“ betreue ich seit 2002 als Herausgeber

-     Seit rund fünf Jahren übernehme ich Kurse in der Fachanwaltsausbildung und –fortbildung

-     Studiert habe ich in Frankfurt und Montpellier; deshalb spreche ich auch deutlich besser französisch als englisch

Auf die Links zu meinen Veröffentlichungen darf ich verweisen; sie geben, so hoffe ich, weitere Informationen.

Zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen im Familienrecht, die ich nicht nur in Frankfurt führe, sondern auch in anderen Gerichten, bei denen ich vertretungsberechtigt bin, zählen vor allem:

-    Scheidungsverfahren

-    Unterhaltsstreitigkeiten

-    Auseinandersetzungen im Güterrecht und

-    Versorgungsausgleich / Verteilung von Rentenanwartschaften

-    Streitverfahren der Eltern um ihre Sorgebefugnisse und Umgangsrechte, insbesondere von nichtehelichen Müttern bzw. Vätern

-    Adoptionsverfahren, auch internationale Adoptionen

-    Kindesentführungen (international, Haager Abkommen)

Mit vielen meiner Mandanten lege ich (auch, und vor allem) Wert auf Streitvermeidung und rechtförmige Streitbeilegung vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch

-     gütliche Regelung

-     und/oder entsprechende Parteiabsprache, für die die notwendige Form (Vertragsgestaltung) zu finden ist, gerade nach der Entscheidung des BGH zur „Rechtswirksamkeit von Eheverträgen“.

Im Erbrecht steht die „richtige“ Nachfolgeregelung ebenfalls deutlich im Vordergrund, auch mit steuerrechtlichen Folgen.

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