Seit
Mai 1970 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 1997 als Fachanwalt
für Familienrecht mit entsprechendem Arbeitsschwerpunkt. Interessensgebiete
sind zudem
-
Mietrecht, insbesondere
bei Wohnräumen
-
und Erbrecht, dabei vor allem die Gestaltung der Nachfolge durch
Testament, gemeinschaftliches Testament der Eheleute oder
Erbvertrag.
Im
Übrigen arbeite ich seit 1967 an der Universität in Frankfurt am
Main, an der ich von 1970 bis 1981 fest beschäftigt war.
Kursangebote: Familien- und Erbrecht, aber auch Zivilprozessrecht.
- Mitglied
im Fachausschuss des DAV „Familien- und Erbrecht“ bin ich seit 2002
- Besonderes
Interesse habe ich für internationales und ausländisches Familienrecht
- In
der Zeitschrift „Familienrechtsberater“ bespreche ich regelmäßig
Urteile deutscher Gerichte aus diesem Bereich
- Bei
„Familie und Recht“ gehöre ich dem Beirat an
- Das
im Verlag Wolters – Kluwer erschienene Werk „Internationales Familienrecht“
betreue ich seit 2002 als Herausgeber
- Seit
rund fünf Jahren übernehme ich Kurse in der Fachanwaltsausbildung
und –fortbildung
- Studiert
habe ich in Frankfurt und Montpellier; deshalb spreche ich auch
deutlich besser französisch als englisch
Auf
die Links zu meinen Veröffentlichungen darf ich verweisen; sie geben,
so hoffe ich, weitere Informationen.
Zu
den gerichtlichen Auseinandersetzungen im Familienrecht, die ich
nicht nur in Frankfurt führe, sondern auch in anderen Gerichten,
bei denen ich vertretungsberechtigt bin, zählen vor allem:
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsstreitigkeiten
- Auseinandersetzungen
im Güterrecht und
-
Versorgungsausgleich /
Verteilung von Rentenanwartschaften
- Streitverfahren
der Eltern um ihre Sorgebefugnisse und Umgangsrechte, insbesondere
von nichtehelichen Müttern bzw. Vätern
- Adoptionsverfahren,
auch internationale Adoptionen
- Kindesentführungen
(international, Haager Abkommen)
Mit
vielen meiner Mandanten lege ich (auch, und vor allem) Wert auf
Streitvermeidung und rechtförmige Streitbeilegung vor einer
gerichtlichen Auseinandersetzung durch
- gütliche
Regelung
- und/oder
entsprechende Parteiabsprache, für die die notwendige Form (Vertragsgestaltung)
zu finden ist, gerade nach der Entscheidung des BGH zur „Rechtswirksamkeit
von Eheverträgen“.
Im
Erbrecht steht die „richtige“ Nachfolgeregelung ebenfalls deutlich
im Vordergrund, auch mit steuerrechtlichen Folgen.
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